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Thema: P90 Airsoft bei ebay

  1. #61
    Major
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    aso okay...wär mir egal...da wo ich mit meiner Softair rumballern würde, kommt eh nie die Polizei hin Aber das mach ich ja natürlich eh nicht...hab gar kein Geld

    Jo, weiß ja schon wasn Reddot ist...aber ich meinte mit "dasist ja eigtl dasselbe", dass ein roter Lichtpunkt in Richtung des Ziels zeigt...beim Laser trifft er direkt aufs Objekt und beim Reddot halt auf das Glas...für den Schützen ist das ja fast dasselbe.

    @Wotan: Stimmt, die Laser können ganz schön gefährlich werden. Gibt auch leute, die bauen sich aus CD Lasern nen Laserpointer (und verbenenen zru Demonstration Papier mit dem Ding)...gibts sogar bei Youtube als Anleitung -.-
    Reddot würde für mich alle mal reichen.

    Ist der Transport (nicht Schussfähig) nur erlaubt, wenn man den besagten Waffenschein hat, oder darf man mit der schussfähigen Waffe dann auch "öffentlich" und geladne mit sich tragen?

    Gruß
    tr3c00l

  2. #62
    SG1 Reenactor Avatar von AIRSTRIKE
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    Das Führen in der Öffentlichkeit ist seit letztem Jahr komplett verboten.

    Man braucht im Mom für Softair keinen Waffenschein, auch keinen kleinen.

    Das abfeuern ist nur auf befriedetem Gelände mit Genehmigung des Besitzers möglich.
    Liegt das Gelände in der öffentlichkeit, muss außerdem eine Genehmigung des Ordnungsamts vorliegen.
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  3. #63
    Major
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    Und wer hält sich dran?

  4. #64
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    Zitat Zitat von tr3c00l Beitrag anzeigen
    Und wer hält sich dran?
    Jeder, der nicht ne Anzeige wegen Verstoß gegen das WaffG bekommen will.
    Und das ist nicht ohne...ist bereits im Bereich der Straftat und nicht der Ordnungswidrigkeit.
    Außerdem wäre mir das Risiko zu groß, das wenn ich mit einer meiner Waffen draußen rumrenne, der Opa von gegenüber die Polizei alarmiert. Zum einen die Anzeige, zum zweiten darfste den Einsatz zahlen und drittens wenn du das Ding dumm hältst gibts mit Pech noch 9mm im Bein. Und ich glaube, das tut weh.

    Zitat Zitat von AIRSTRIKE Beitrag anzeigen
    Das Führen in der Öffentlichkeit ist seit letztem Jahr komplett verboten.
    Beziehst du dich auf die Änderung von April? Ich hab hier irgendwo n VS-NfD Wisch rumliegen, der allerdings vom Februar 2008 ist und Verhaltensrichtlinien für Polizisten beinhaltet, die auf Menschen mit Airsoftwaffen treffen. U.a. steht - mit Angabe der Gesetzestexte zum Überprüfen - drin was wo mit was gemacht werden darf. Muss mir mal ne aktuelle Version besorgen.
    Geändert von Jack Bauer (16.04.2009 um 18:34 Uhr)

  5. #65
    SG1 Reenactor Avatar von AIRSTRIKE
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    Seit April 2008 ist das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit komplett verboten.

    @Wotan

    Schau mal, legales Gelände und trotzdem siehts manchmal so aus. Passiert dir sowas in der Öffentlichkeit hast du ein problem.

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  6. #66
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    Darum spiel ich nur in Frankreisch, wenn überhaupt. Hab ja kein Geld mehr für den Spass

  7. #67
    SG1 Reenactor Avatar von AIRSTRIKE
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    Ich spiel 1-4 mal im Monat auf verschiedenen Spielfeldern in Deutschland. Dieses Jahr ist gut was los, man kann andauernd spielen.
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  8. #68
    Lieutenant Colonel Avatar von Jack Bauer
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    Es ist doch total Banane, ob man die P90 nun in Deutschland oder Österreich bestellt, da es das selbe Modell von selben Hersteller ist. Um aber rechtlichen Schwierigkeiten im Vorwege aus dem Weg zu gehen, habe ich in diesem Thread mal ein bisschen aufgeräumt und ein paar Beiträge gelöscht. Ich bitte um Verständnis...
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  9. #69
    First Lieutenant Avatar von Lt. Com. Ambrose
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    Mal eine frage hat hier noch jemand eine MP 7 von TM?
    benutze die inzwischen lieber als die P90. Liegt besser in der Hand etc..
    "Wir kommen aus dem Nichts,
    wir werden zu Nichts,
    was haben wir zu verlieren?"

    "Nichts!"
    Monty Pyhton


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  10. #70
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    Zitat Zitat von Jack Bauer Beitrag anzeigen
    Es ist doch total Banane, ob man die P90 nun in Deutschland oder Österreich bestellt
    ist es NICHT!
    JEDE Airsoftwaffe die über 0,49 Joule hat braucht in Deutschland ein sog. F im Fünfeck. Alles andere zählt als illegaler Waffenbesitz!
    Klar kann man jetzt sagen dann kauf ich es und schicks zum Beschussamt - vergiss es! Nur Büchsenmacher dürfen Waffen importieren.
    Und Vollautomatische Airsoftwaffen sind in Dtl. sofern über 0,49 J ebenso verboten. Wenn dus nicht glaubst, gib ein paar hundert Euro aus und frag einen Anwalt.

    In Deutschland sind Druckluftwaffen bis zu einer Mündungsenergie von 7,5 Joule an Personen ab 18 Jahre frei verkäuflich (Erwerb), sofern sie den „F-im-Fünfeck“-Stempel tragen. Für das Führen von Druckluftwaffen in der Öffentlichkeit ist ein Waffenschein Voraussetzung. Der Transport einer nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten (verpackten) Waffe z.B. zu einem Schützenhaus oder anderen Schießsportstätten gilt als erlaubnisfreies Führen und ist statthaft, ebenso ist das Schießen auf privaten Grundstücken erlaubnisfrei.
    Quelle: de.wikipedia.org
    gilt genauso für Airsoftwaffen, einzige Ausnahme sind die mit einer Energier unter 0,5 Joule (also 0,49J max.), die als Spielzeug gelten und ab 14 gekauft und besitzt werden dürfen. Das Führen in der Öffentlichkeit ist damit aber auch nicht erlaubt.
    Geändert von Jack Bauer (16.04.2009 um 20:22 Uhr)

  11. #71
    Lieutenant Colonel Avatar von Jack Bauer
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    Woher soll man sowas als Laie denn wissen? Wenn ich zu meinen Waffenhändler gehe bestellt er das Ding warscheinlich im selben Shop und ich darf dann warscheinlich noch mehr bezahlen. Für mich ist das totaler Schwachsinn aber egal, sonst hört das Thema hier nie auf...

    Bzw. wenn vollautomatische Airsoftwaffen in Dtl. sofern über 0,49 Joule bieten verboten sind, frage ich mich, warum man sie online und auch in jedem Waffengeschäft in Deutschland erwerben darf. Ein großer Waffenhändler sitzt bei mir mitten in der Innenstadt und hat die Dinger seit, man kann schon fast Jahren sagen, im Fenster hängen...

    Das passt doch alles nicht zusammen.
    Geändert von Jack Bauer (16.04.2009 um 20:34 Uhr)
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  12. #72
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    @Jack: Solange sie das F Aufkleberchen drauf haben und nur an Menschen ab 18 verkauft werden ist doch alles in Butter? Glaube Wotan meinte verboten an Minderjährige.

    So und mal zum Klugscheißen: es heißt Laie und nicht Leihe....komtm ja nicht von "sich etwas leihen"

    Gruß
    tr3c00l
    Geändert von tr3c00l (16.04.2009 um 20:17 Uhr)

  13. #73
    Lieutenant Colonel Avatar von Jack Bauer
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    Ich steige hier eh nicht mehr durch. Der eine schreibt das der andere wieder das...

    In anderen Ländern kannste Dir ab 18 Jahren legal ne echte Schusswaffe besorgen und hier willste nur als Stargatefan ein Modell und bist so gut wie im Knast. Schon richtig cool unser Rechtssystem.

    @tr3c00l: Steht doch da
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  14. #74
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    Jack, da hast du vollkommen Recht. Zum Teil sehr gut, zum Teil nicht so gut. In dem SInne: Amokläufe gibts auch trotz strengstem Waffengesetz der Welt. Okay...in anderen Ländenr (USA) gibts wahrs. auch mehr Straftaten mit Waffne als in DE, wobei es in DE nicht sehr schwer ist an eine Waffe zu bekommen.

  15. #75
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    Zitat Zitat von Jack Bauer Beitrag anzeigen
    Woher soll man sowas als Laie denn wissen?
    In dem man sich informiert?
    Ich schreibs ja extra hier rein, damit die wo hier vorher ins Forum gucken das lesen.

    Zitat Zitat von Jack Bauer Beitrag anzeigen
    Wenn ich zu meinen Waffenhändler gehe bestellt er das Ding warscheinlich im selben Shop und ich darf dann warscheinlich noch mehr bezahlen.
    du darfst es ja selbst kaufen. sniperairguns.de, begadi.com, teutenberg-werl.de, kotte-zeller.de, softair-professional.de z.B. sind solche Anlaufstellen. Alle Legal, was dort Vollauto schießt ist unter 0,49J, was drüber ist ist Halbautomatisch und hat ein F im Fünfeck.

    Zitat Zitat von Jack Bauer Beitrag anzeigen
    Bzw. wenn vollautomatische Airsoftwaffen in Dtl. sofern über 0,49 Joule bieten verboten sind, frage ich mich, warum man sie online und auch in jedem Waffengeschäft in Deutschland erwerben darf.
    Halt...laut Waffengesetz ist eine Waffe vollautomatisch, wenn das nachfolgende Geschoss ohne direktes Zutun des schützen in den Lauf kommt. also das, was jede moderne Waffe macht, auch eine Softair.
    Das ist in der Hinsicht aber nur ne Abgrenzung zu Repetiergewehren.

    Ich sags mal anders: Wenn bei einer Softair oder Druckluftwaffe der Abzug durchgedrückt wird, darf sich nur ein Geschoss aus der Waffe lösen. Egal, wie lang der Abzug gedrückt wird. Erst durch loslassen und erneutes drücken darf sich der zweite Schuss lösen.
    Das ist Halbautomatik. Bei vollautomatischen Waffen kommen logischerweise wenn der Abzug gedrückt wird, soviele Geschosse raus wie das Magazin hergibt.

    Zitat Zitat von Jack Bauer Beitrag anzeigen
    In anderen Ländern kannste Dir ab 18 Jahren legal ne echte Schusswaffe besorgen und hier willste nur als Stargatefan ein Modell und bist so gut wie im Knast. Schon richtig cool unser Rechtssystem.
    Sind halt sicher alles potenzielle Amokläufer die damit trainieren, oder rechtsradikale Wehrsportgruppen. Weißt ja wie das hier läuft, was der Politiker nicht kennt frisst er nicht und wills verbieten. Ist wie der Spruch mit dem dummen Bauern, der die Kartoffeln nicht frisst weil er sie nicht kennt.

  16. Danke sagten:


  17. #76
    Lieutenant Colonel Avatar von Jack Bauer
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    Jopp, danke für die Erklärung.
    Mein Name ist Jack Bauer und dies, ist der längste Tag meines Lebens.



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  18. #77
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    Ist nämlich ne Kriegswaffe und zieht den selben Prozess auf wie ne echte Kalashnikov.
    Geändert von Jack Bauer (17.04.2009 um 17:01 Uhr)
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